TFP kommt aus dem englischem "Time for Prints". Die Arbeitszeit des Fotografen wird gegen die Rechte an den entstandenen Fotos verrechnet. Das Model erhält als Honorar die entstandenen Fotos. Zur rechtlichen Absicherung und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden wird immer ein Modelvertrag (Model Release) unterzeichnet, in dem Fotograf und Model ihre jeweiligen Absichten schriftlich festhalten.
Die Fotos werden üblicherweise per Download über das Internet dem Model exklusiv und passwortgeschützt zur Verfügung gestellt.
Nein, bei einem TFP-Shooting ist das Shooting KOSTENLOS - Du erhältst von mir gute Fotos, die du für deine privaten Zwecke verwenden kannst und ich im Gegenzug die Rechte an den Bildern um mein Portfolio auszubauen.
Nein - leider habe ich kein eigenes Studio.
Natürlich ist die ideale Möglichkeit bei dir zu Hause als Home-Shooting, du kennst die Umgebung und es kommen keine Kosten auf dich zu.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit ein Hotelzimmer, ein Mietstudio in Hanau oder ein Appartement zu nutzen.
Als Appartement habe ich in meiner Nähe eine gute Empfehlung - super eingerichtet, sauber und günstig.
Ein Foto-Shooting dauert in der Regel 3-4 Stunden. Wenn genügend Ideen vorhanden sind, kann es gerne aber auch länger dauern. Du solltest auf jeden Fall ausreichend Zeit mitbringen, da wir auf keinen Fall unter Zeitdruck arbeiten wollen!
Ja, grundsätzlich ist es möglich mit mir zu vereinbaren das ich einen Teil z.B. Aktfotos von Dir nicht veröffentlichen kann.
Nein, daher gilt Grundsätzlich: Für dein Äußeres musst Du selbst sorgen.
In erster Linie natürlich als Eigendarstellung im Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen. Eine weitere Verwendung der Fotos findet der Zeit nicht statt.
Bei einer kommerziellen Nutzung (Bspw. Verkauf an eine Agentur) würde ich vorher einen extra Vertrag mit dir abschließen, in dem auch du natürlich ein entsprechendes Honorar bekommen würdest.
Ja, selbstverständlich. Allerdings darf die Person den Ablauf nicht stören. Wer stört, muss leider gehen! Kreative Ideen der Begleitung sind jedoch herzlich willkommen.
Copyright
So wie Musik-CDs, DVDs oder Videos sind auch Fotos gesetzlich urheberrechtlich geschützt. Das Copyright schützt das Werk des Fotografen im wirtschaftlichen Sinne.
Bildrecht
Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Kontext Fotos von ihm veröffentlicht werden (§ 22 S. 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)).
Da so aber kein Fotograf Fotos veröffentlichen dürfte, werden Modelverträge geschlossen, die eine Übertragung dieser Rechte auf den Fotografen ermöglichen.